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LSG Berlin, 18.02.1983 - L 4 Ar 29/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BSG, 22.10.1974 - 7 RAr 38/74
Abgrenzung beruflicher Bildungsmaßnahmen nach dem AFG
Auszug aus LSG Berlin, 18.02.1983 - L 4 Ar 29/82
Soweit nach dem durch das AFGÄndG 5 eingefügten § 118a AFG nunmehr ein Arbeitslosengeld-Anspruch während der Zeit ruht, "in der der Arbeitslose Schüler oder Student eine Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte ist, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft eines Schülers oder Studenten im allgemeinen voll in Anspruch nimmt", so ist unter "Ausbildung iS des AFG" stets nur eine erste, zu einem Abschluß hinführende Bildungsmaßnahme zu verstehen (so auch ausdrücklich Urteil des BSG vom 22.10.1974 7 RAr 38/74).